Labor Nordlab

Sind Sie Vermieter

Wenn Sie Wohnungen oder Häuser vermieten,  prüfen Sie, ob Sie von der am 1. November 2011
in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung betroffen sind:

Dieses Gesetz ist eigentlich eine Erweiterung der Trinkwasserverordnung vom Mai 2001 und heißt:
Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 5. Dez. 2012.

neu ist:

Wenn Sie Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen

und/oder

Warmwasserleitungen mit mehr als drei Litern Speichervolumen zwischen

dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle

für das vermietete Objekt anbieten, müssen Sie

mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen (§ 14, Abs. 3 TrinkwV)
Die erste Untersuchung muss bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sein.

Beauftragen Sie einen Installateur Ihres Vertrauens und lassen Sie prüfen,

ob Sie für Ihr vermietetes Objekt hier in der Pflicht sind

                        Wenn das nicht der Fall ist, brauchen Sie nicht weiter zu lesen.

Wenn sich jedoch herausstellt, dass der Sachverhalt für Ihr Mietobjekt zutrifft:

  1. Beauftragen Sie den Installateur, die Anzahl der Steigstränge zu benennen und zu
    dokumentieren und an Vorlauf und Rücklauf und jeweils einen Probenahmehahn zu
    installieren.
     
  2. Beauftragen Sie die Partnerschaftspraxis (das akkreditierte Labor) schriftlich,
    die Untersuchung (Prüfung) vorzunehmen.


Haben Sie noch Fragen?

Frau Dr. Samady oder Herr Dr. Grüter stehen Ihnen gern zur Verfügung. Tel. 05151 / 95300
Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular verwenden.


gez. Dr. Andrea-M. Samady          gez. Dr. Ludwig Grüter

Unsere Öffnungszeiten

Mo. Di. Do. 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Mi. und Fr. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Unsere Blutentnahmezeiten

Mo. bis Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Flaschenabgabe Wasserlabor

Mo. bis Do. 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Kontakt

Partnerschaftspraxis für Laboratoriumsmedizin
und Mikrobiologie

Tel 05151 / 95 30 0
Fax 05151 / 95 30 5000

info@nordlab.de
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