Schwimmbadwasseranalysen
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage zur Hygiene-Überwachung von Schwimmbadwasser ist das Infektionsschutzgesetz. Die Ausführungen erfolgen in Anlehnung an die DIN-Norm 19643, Teil 1-3 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" vom November 2012. Art und Umfang der Analysen bei öffentlichen Bädern legt in der Regel das zuständige Gesundheitsamt fest.
Mikrobiologische Hygiene-Parameter
Bestimmung der Kolonienzahl bei 36 °C |
In 1 ml Wasser dürfen nicht mehr als 100 Kolonien (besser: kolonienbildende Einheiten) enthalten sein. Erhöhte Kolonienzahl weist auf eine allgemeine Verunreinigung hin.
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Nachweis von E.coli |
E. coli stammt aus dem Darm von Warmblütern. Sein Vorhandensein zeigt eine fäkale Verunreinigung an. In 100 ml Wasser darf dieser Keim nicht nachweisbar sein.
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Nachweis von Pseudomonas aeruginosa |
Pseudomonas aeruginosa ist ein Feuchtkeim, der als Erreger von schweren Infektionen (Mittelohrentzündung, etc.) vorkommt.
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Nachweis von Legionellen |
Legionellen können schwere Lungenentzündungen verursachen. Sie werden bei optimalen Vermehrungstemperaturen von 30 – 50 °C durch Aerosole übertragen.
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Weitere Analysen, wie Nachweis von Enterokokken, Clostridien, etc. werden im Rahmen von Trinkwasseranalysen oder bei speziellen Fragestellungen durchgeführt. |
Chemische Hygiene-Parameter
Chlor | Chlor dient zur Desinfektion des Wassers. Ein zu hoher Chlorgehalt kann Haut- und Augenreizungen hervorrufen. |
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Nitrat | Nitrat ist ein Endprodukt des Abbaus organischer Stickstoffverbindungen. Höhere Werte im Beckenwasser als im Füllwasser zeigen eine Verunreinigung mit Harn an. |
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Oxidierbarkeit | Die Oxidierbarkeit ist ein Maß für die Belastung des Wassers mit organischen Substanzen. Diese stören die Desinfektionswirkung des Chlors. | |
pH - Wert | Bei zunehmendem pH - Wert nimmt die desinfizierende Wirkung der Chlorverbindungen ab. |
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Redoxspannung |
Bestimmte Wasserinhaltsstoffe können mit ihren Lösungspartnern oxidativ oder reduktiv reagieren. Ihre Anwesenheit gibt dem Wasser ein Oxidations- oder Reduktionsvermögen. Dieses wird als Redox-Spannung bezeichnet und gibt einen Hinweis zur Beurteilung des Wassers bzgl. Aufbereitung und Verwendung. Die Redoxspannung wird nicht vom Laboratorium gemessen, sondern kann nur an einem an der Zuleitung fest installierten Messgerät abgelesen werden. Dieses Messgerät muss vom Schwimmbadbetreiber vorgehalten werden. |
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Trihalogenmethane (THM) | Bei der Desinfektion des Wassers mit Chlor kommt es zur Bildung von Reaktionsprodukten des Chlors mit organischen Wasserinhaltsstoffen. Die THM sind dabei am stärksten vertreten mit Chloroform als Leitsubstanz. Sie verringern die Zuverlässigkeit der Desinfektion mit Chlor und sind außerdem in höherer Konzentration gesundheitsschädlich. |
Hinweise zur Wasserentnahme
Das Wasser muss in Spezialflaschen entnommen werden. Dieses gilt besonders für die mikrobiologischen Analysen, aber auch für bestimmte hygienisch – chemische Analysen. Die Flaschen stellt das Labor zur Verfügung. Die Entnahme wird durch zertifizierte Probenehmer der Partnerschaftspraxis durchgeführt. Probenahme und Analytik erfolgen nach den Deutschen Einheitsverfahren zur Wasser- Abwasser- und Schlamm- Untersuchung (unter Zusammenarbeit mit dem DIN).