Labor Nordlab

Fachinformationen

B-Streptokokken-Screening

Für einen gesunden Start ins Leben

Der Weg der Infektion

Bei bis zu 30 % aller Schwangeren befinden sich in der Scheide oder dem Darm Streptokokken der Gruppe B, die in der Regel (auch während der Schwangerschaft) keine Beschwerden oder Krankheiten verursachen. Aus diesem Grund ist in den meisten Fällen zunächst keine Behandlung der Schwangeren erforderlich. Im Rahmen der Geburt können B-Streptokokken jedoch auf das Kind übergehen und zu einer Gefahr für das Neugeborene werden.

Symptome und Risiken in der Schwangerschaft

Die Mutter verspürt durch die Besiedlung mit B-Streptokokken in der Regel keinerlei Beschwerden. Während des Geburtsvorganges können die Bakterien jedoch auf das Kind übergehen und in den ersten Lebenstagen zu schweren Infektionen wie z.B. Hirnhautentzündung, Lungenentzündung oder einer Sepsis führen.
Anzeichen für eine Streptokokken-Infektion unter der Geburt können u.a. schlechtes Still- bzw. Trinkverhalten, eine ausgeprägte Schläfrigkeit oder auch Reizbarkeit des Säuglings sein.

Möglichkeit der Vorbeugung

Um das Risiko einer Infektion einzugrenzen, wird gegen Ende der Schwangerschaft ein Abstrich aus dem Scheidenbereich und dem Perianalbereich (Bereich um die Analöffnung) genommen. Idealerweise erfolgt die Untersuchung in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche. Dieser Abstrich wird im Labor durch ein Kulturverfahren auf B-Streptokokken hin untersucht (B-Streptokokken-Screening).
Positiv getestete Patientinnen erhalten mit Einsetzen der Geburt in regelmäßigen Abständen ein Antibiotikum, welches das Übergreifen des Erregers auf das Kind weitgehend verhindert. Umfangreiche Untersuchungen mit mehreren tausend Schwangeren haben gezeigt, dass durch diese Vorgehensweise die Frühform der B-Streptokokken-Infektion des Neugeborenen in den allermeisten Fällen verhindert wird.

Kosten des B-Steptokokken-Screenings

Da diese (Vorsorge-) Untersuchung zwar empfohlen, aber bisher noch nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge ist und von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht bezahlt wird, muss sie als Individuelle Gesundheitsleistung durchgeführt werden, solange kein konkret begründeter Infektionsverdacht besteht. Bitte sprechen Sie hierzu Ihren behandelnden Arzt an.

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