Nachweis der T-Zell-Reaktion auf SARS-CoV-2
Neben der Bestimmung von IgG-Antikörpern gegen das Spike-Protein als Nachweis einer humoralen Immunantwort nach natürlicher Infektion mit SARS-CoV-2 Viren oder nach Impfung, bieten wir nun zusätzlich den Nachweis einer SARS-CoV-2-spezifischen T-Zell-Reaktion mittels Interferon-Gamma-Release-Assay (IGRA) an. Dabei wird das Patienten-Vollblut mit Erregerbestandteilen konfrontiert. Kommt es daraufhin zu einer Ausschüttung von Interferon gamma, ist eine spezifische T-Zell-Reaktion vorhanden.
Als Untersuchungsmaterial benötigen wir Lithium-Heparinblut (mind. 7,5 ml); die Probe muss taggleich im Labor eintreffen.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich als Selbstzahler- oder Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, 3x Ziffer 3767 analog zzgl. Auslagen).
Ihr Team der
Partnerschaftspraxis für Laboratoriumsmedizin und Mikrobiologie