Aktuelle Kriterien zur Testung auf SARS-CoV-2 (COVID 19)
⇒ Erweiterung der Testindikation (Stand: 4. Mai 2020)
Die KBV hat aktuell darauf hingewiesen, dass das RKI die Testindikation erweitert hat. Demnach sähen die neueren Empfehlungen des RKI die Einschränkungen auf Patienten mit Kontakt zu infizierten Personen und auf Risikogruppen nicht mehr vor, sodass auch bei leichten COVID-19-relevanten Symptomen ein Test durchgeführt werden könne, so die KBV. Danach solle eine Testung bei Vorliegen von akuten Krankheitssymptomen wie Geruchs- oder Geschmacksstörungen, Temperaturerhöhung, Husten oder Halsschmerzen erfolgen.
In den Abrechnungsbestimmungen zum Test auf SARS-CoV-2 mittels RT-PCR (EBM-Nr. 32816) fällt die Entscheidung, wer auf SARS-CoV-2 untersucht wird, „nach ärztlichem Ermessen“. Dabei sind die RKI-Kriterien zu berücksichtigen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, wenn der Arzt den Test für medizinisch notwendig erachtet.
Ausreichende Testkapazitäten hierfür sind in unserem Labor vorhanden.