Anforderungen zur Abklärung einer SARS-CoV-2 Infektion
Sehr geehrte Frau Kollegin,
Sehr geehrter Herr Kollege
in der aktuellen Situation erreichen uns zunehmend Anforderungen zur Abklärung einer
SARS-CoV-2 Infektion. Darüber hinaus ist auch die diesjährige Grippesaison noch nicht
beendet, sodass uns auch diesbzgl. viele Proben erreichen.
Um auch weiterhin eine taggleiche Abarbeitung der molekularbiologischen Diagnostik gewährleisten
zu können und Ihnen den gewohnten Service einer schnellen Befundmitteilung bieten zu
können, bitten wir um folgendes:
- Die Indikation zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 sollte sich an den Vorgaben des RKI
orientieren bzw. strenge ärztliche Indikationsstellung - Umfelduntersuchungen von Kontaktpersonen sollten auf die Personen beschränkt bleiben,
für die dies vom Gesundheitsamt angeordnet wurde
Für die Analyse des Coronavirus SARS-CoV-2 benötigen wir einen tiefen Rachenabstrich
mit einem trockenen Tupfer. Bitte beachten Sie unbedingt, auch bei Probenahme durch eine
zentrale Stelle, dass auf dem Auftragsschein der einsendende Arzt/Ärztin und eine Telefonnummer
vermerkt sind.
In diesem Zusammenhang ist auch die Komplettabklärung der Atemwegs-Erreger
(Multiplex-PCR) derzeit aus Kapazitätsgründen leider nicht mehr durchführbar. Bei Anforderung
der Multiplex-PCR müssen wir aktuell diese Untersuchung auf Influenzaviren beschränken.
Ihr Team der
Partnerschaftspraxis für Laboratoriumsmedizin und Mikrobiologie und
Ärztlichen Praxisgemeinschaft