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Fachinformationen

Individuelle Gesundheitsleistungen - Zum Schutz Ihrer Gesundheit

Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen?

Wahrscheinlich sind Sie als Patient oder Patientin einer gesetzlichen Krankenversicherung schon häufig mit diesem
Begriff konfrontiert worden. Was also steckt genau dahinter?

Der Gesetzgeber hat einen Leistungskatalog entwickelt, in dem das ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche
Maß der Patientenversorgung definiert wird. Die Kosten für all diese Untersuchungen und Behandlungen, die sich in
diesem Rahmen bewegen, werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Darüber hinaus gibt es aber auch Leistungen,
die individuell auf Wunsch der Patienten oder Patientinnen erbracht werden können oder aus ärztlicher Sicht durchaus
empfehlenswert und angemessen sind. Ein wichtiger Faktor, der hierauf Einfluss haben kann, sind z.B. die persönlichen
Lebensumstände oder auch Ansprüche an das eigene Wohlbefinden. Diese Individuellen Gesundheitsleistungen können
nur im Rahmen einer privaten Behandlung von Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin erbracht werden. Die
dadurch enstehenden Kosten hierfür müssen Sie als Patient oder Patientin selbst tragen.

Bitte sprechen Sie auch hierzu Ihren behandelnden Arzt/Ihre behandelnde Ärztin an. Diese werden Sie gerne beraten,
welche Leistung für Sie sinnvoll bzw. empfehlenswert ist.

Wann können Individuelle Gesundheitsleistungen sinnvoll sein?

Schwangerschaft:

  • zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
  • Nackentransparenz-Messung (Erst-Trimester-Screening)
  • Toxoplasmose-Screening
  • Zytomegalie-Screening
  • Osteoporose-Screening
  • Immunschutzbestimmungen

Sport, Freizeit oder Urlaub:

  • Impfempfehlungen für Ihr Urlaubsland
  • für die Einreise vorgeschriebene oder reisemedizinisch
    empfohlene Impfungen
  • Laboruntersuchungen zur Kontrolle des Impfstatus
  • sportmedizinische Untersuchungen
    (z.B. bei Wiedereinstieg ins Training oder zur Feststellung
    der Tauchtauglichkeit)

Früherkennung von Krankheiten:

  • zusätzliche regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen
    (z.B. Ultraschalluntersuchung von Organen)
  • Diagnostik des Atheroskleroserisikos
  • Screnning auf Darmkrebs
    (immunologischer Blutnachweis im Stuhl)
  • Screening auf Nierenfunktionsstörungen
    (Bestimmung von Cystatin C im Blut)
  • Screening auf Prostatakrebs (Bestimmung des Prostataspezifischen
    Antigens, PSA)

medizinisch-kosmetische Leistungen:

  • Entfernung einer Tätowierung
  • ästhetische Wunschoperationen

labordiagnostische Wunsch-Leistungen:

  • Untersuchung evtl. vorliegender Mangelerscheinungen
  • Bestimmung der Blutgruppe

Was sollte ich zu Screeninguntersuchungen noch wissen?

Besonders die Früherkennung von Krebserkrankungen ist seit langem ein kontroverses Thema. Die gesetzlichen
Krankenkassen übernehmen beispielsweise i.d.R. nicht die Kosten für die Bestimmung des PSA zur Früherkennung
des Prostatakarzinoms, der häufigsten Krebserkrankung beim Mann. Der Grund hierfür ist u.a., dass eine Erhöhung
dieses Wertes glücklicherweise nicht immer Zeichen für eine bösartige Erkrankung sein muss. Zu beachten ist
aber, dass fast jeder auffällige Screeningbefund einer Abklärung durch weitere, zum Teil invasive Untersuchungen
bedarf (z.B. Prostatabiopsie). Diese Untersuchungen haben ihrerseits immer ein gewisses Nebenwirkungsrisiko.
Auch kann trotz früher Diagnosestellung einer Erkrankung nicht immer ein Therapieerfolg erreicht werden.

Sprechen Sie uns an!

Eine ausführliche Aufklärung und Beratung, insbesondere über die Konsequenzen eines unerwünschten Ergebnisses
einer Screeninguntersuchung, ist vor Durchführung dieser Untersuchung daher von großer Bedeutung! Zögern Sie
bitte nicht, uns zu den genannten Untersuchungen anzusprechen

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