Labor Nordlab

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Analytikstandort Hameln

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Indikation

Mutterschaftsvorsorge

Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung
(Mutterschafts-Richtlinien)
Material: 10 ml Vollblut (Serum), EDTA-Blut, Urin
Hinweis: laut Richtlinie der BÄK müssen die Röhrchen mit Name, Vorname und
Geburtsdatum der Patientin beschriftet werden.
Basisuntersuchungen:
Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte möglichst
frühzeitig erfolgen und umfasst: Gynäkologische Untersuchung einschließlich
einer Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion aus einer
Urinprobe mittels PCR. Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß, Zucker
und Sediment, gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z. B. bei
auffälliger Anamnese, Blutdruckerhöhung, Sedimentbefund), Hb-Bestimmung,
im Regelfall ab 6. Monat falls bei Erstuntersuchung normal; je nach Ergebnis
(bei Hb <11,2 g/dl) Zählung der Erythrozyten. Die Untersuchungen sollen
- unabhängig von der Behandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen
- im Allgemeinen im Abstand von 4 Wochen stattfinden, in den letzten
zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen
angezeigt. Bei Risikoschwangerschaften können häufigere als vierwöchentliche
Untersuchungen (bis zur 32. Woche) bzw. häufigere als zweiwöchentliche
Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angezeigt sein.
Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte für ein
genetisch bedingtes Risiko, so ist der Arzt gehalten, die Schwangere über die
Möglichkeiten einer humangenetischen Beratung und/oder humangenetischen
Untersuchung aufzuklären.
Erstdiagnostik des Diabetes bei Schwangeren:
Im Zeitraum zwischen 24 + 0 und 27 + 6 Schwangerschaftswochen Bestimmung
der Plasmaglukosekonzentration eine Stunde nach oraler Gabe von 50g
Glucoselösung (unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit, nicht nüchtern).
Schwangere mit Blutzuckerwerten ? 7,5 mmol/l (? 135 mg/dl) und
? 11,1 mmol/l (? 200 mg/dl) erhalten zeitnah einen oralen Glukosetoleranztest
(oGTT) mit 75 g Glukoselösung nach Einhaltung von mindestens 8 Stunden
Nahrungskarenz. Bei Erreichen bzw. Überschreiten eines oder mehrerer der
nachfolgend genannten Werte soll die weitere Betreuung der Schwangeren
in enger Zusammenarbeit mit einer diabetologisch qualifizierten Ärztin bzw.
einem diabetologisch qualifizierten Arzt erfolgen. In die Entscheidung über
eine nachfolgende Behandlung sind Möglichkeiten zur Risikosenkung durch
vermehrte körperliche Betätigung und einer Anpassung der Ernährung einzubeziehen.
Grenzwerte: Nüchtern: ? 5,1 mmol/l (92 mg/dl)
nach 1 Stunde: ? 10,0 mmol/l (180 mg/dl)
nach 2 Stunden: ? 8,5 mmol/l (153 mg/dl)
Material: Natriumfluorid-Zusatz oder GlucoEXACT®
Serologische Untersuchungen und Maßnahmen während der Schwangerschaft:
Bei jeder Schwangeren sollten zu einem möglichst frühen Zeitpunkt aus einer
Blutprobe folgende Untersuchungen durchgeführt werden:
Der TPHA (Treponema-pallidum-Hämagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-
immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest)
als Lues-Suchreaktion (LSR). Ist die Lues-Suchreaktion positiv, so sollen
aus derselben Blutprobe die üblichen serologischen Untersuchungen auf Lues
durchgeführt werden.
Hinweis: Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchführung und nicht das
Ergebnis der Untersuchung im Mutterpass zu dokumentieren.
Ggf. ein HIV-Test. Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer
Antikörpertest vorzunehmen. Ist diese Untersuchung positiv, so muss das
Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden. Alle
notwendigen weiterführenden Untersuchungen sind Bestandteil der kurativen
Versorgung.
Hinweis: Die Durchführung der Beratung zum HIV-Antikörpertest ist im Mutterpass
zu dokumentieren. Die Durchführung der Untersuchung und das Ergebnis
der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert.
Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D. Die Bestimmung der
Blutgruppe und des Rh-Faktors entfällt, wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse
bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden.
Ein Antikörper-Suchtest (AK). Bei Nachweis von Antikörpern muss ggf. auch
das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene
der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden.
Hinweis: Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum führende Antikörper
(IgM und/oder Kälte-Antikörper) sind in den Mutterpass einzutragen, da
sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion für die Schwangere wichtig sein
können.
Ein weiterer Antikörper-Suchtest ist bei allen Schwangeren in der 24.- 27.
Schwangerschaftswoche durchzuführen. Sind bei Rh-negativen Schwangeren
keine Anti-D-Antikörper nachweisbar, so soll in der 28.- 30. Schwangerschaftswoche
eine Standarddosis (um 300 ?g) Anti-D-Immunglobulin injiziert
werden, um möglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren
zu verhindern. Das Datum der präpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutterpass
zu vermerken.
Röteln (Erfassung der Immunitätslage): Ein Test auf Rötelnantikörper ist bei
Schwangeren ohne Rötelnimmunität erforderlich. Immunität, und damit Schutz
vor Röteln-Embryopathie für die bestehende Schwangerschaft ist anzunehmen,
wenn der Nachweis über zwei erfolgte Rötelnimpfungen vorliegt oder wenn
spezifische Antikörper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachgewiesen
worden sind und dieser Befund ordnungsgemäß dokumentiert worden
ist. Der Arzt soll sich solche Befunde vorlegen lassen und sie in den Mutterpass
übertragen. Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor, die auf Immunität
schließen lassen, so kann von einem Schutz vor einer Röteln-Embryopathie
ausgegangen werden. Liegen entsprechende Befunde nicht vor, so ist der Immunstatus
der Schwangeren zu bestimmen. Wird Immunität erstmals während
der laufenden Schwangerschaft serologisch festgestellt, kann Schutz vor Röteln-
Embryopathie nur dann angenommen werden, wenn sich aus der gezielt
erhobenen Anamnese keine für die Schwangerschaft relevanten Anhaltspunkte
für Röteln-Kontakt oder eine frische Röteln-Infektion ergeben. Der Arzt, der die
Schwangere betreut, ist deshalb gehalten, die Anamnese sorgfältig zu erheben
und zu dokumentieren. Bei auffälliger Anamnese sind weitere serologische
Untersuchungen erforderlich (Nachweis rötelnspezifischer IgM-Antikörper und/
oder Kontrolle des Titerverlaufs). Schwangere, bei denen ein Befund vorliegt,
der nicht auf Immunität schließen läßt, sollen aufgefordert werden, sich
unverzüglich zur ärztlichen Beratung zu begeben, falls sie innerhalb der ersten
vier Schwangerschaftsmonate Röteln-Kontakt haben oder an rötelnverdächtigen
Symptomen erkranken. Auch ohne derartige Verdachtsmomente soll bei
diesen Schwangeren in der 16.–17. Schwangerschaftswoche eine erneute
Antikörper-Untersuchung durchgeführt werden. Eine aktive Rötelnschutzimpfung
soll während der Schwangerschaft nicht vorgenommen werden
Bei allen Schwangeren ist nach der 32. Schwangerschaftswoche, möglichst
nahe am Geburtstermin, das Blut auf HBsAg zu untersuchen. Ist das Ergebnis
positiv, soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B
aktiv/passiv immunisiert werden. Die Untersuchung auf HBsAg entfällt, wenn
Immunität (z. B. nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist.
Vorschlag zum zeitlichen Ablauf
Basisdiagnostik in 4-wöchentlichem Abstand, in den letzten 2 Monaten je 2
Untersuchungen: Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß, Zucker und
Sediment, ggf. bakteriologische Untersuchungen, Hämoglobinbestimmung und
ggf. Zählung der Erythrozyten.
7. SSW Erstuntersuchung:
Urin oder Abstrich auf Chlamydia trachomatis: PCR mit höchster Sensitivität
und Spezifität empfohlen! Hb-Bestimmung, ggf. Erythrozyten
Blutgruppe und Untergruppen, Antikörper-Suchtest, Nüchternblutzucker,
Röteln-Titer, Lues-Suchreaktion, Toxoplasmose, HIV-Test nach Beratung der
Patientin oder bei Vorliegen eines Risikos. Durchführung bei ausdrücklichem
Einverständnis der Patientin. Urinkontrolle: Protein, Glucose, Leukozyten, Nitrit
und Sediment
15. SSW
ggf. AFP-Bestimmung oder Triple-Diagnostik
19. SSW
Hb, ggf. 2. Toxoplasmose-Titer
23. SSW
Hb
24.–27. SSW
2. Antikörpersuchtest, Hb
29. SSW
Anti-D-Immunglobulin bei Rh-negativen Müttern, falls im Antikörpersuchtest keine
Anti-D-AK nachweisbar waren
31. SSW
Hb
33. SSW
ggf. 3.Toxoplasmosetiter
> 32. SSW
HBs-Ag-Bestimmung
Weitere Untersuchungen bei Kontakt in der Schwangerschaft
(abhängig von Klinik, Verdachtsdiagnose oder möglichem Kontakt mit infizierter
Person): Cytomegalie-Virus-Antikörper (CMV-Serologie), EBV-Antikörper, Hepatitis-
A/B/C/E-Diagnostik, Herpes-Simplex-Virus Antikörper/Direktnachweis,
Listerien-Antikörper/Direktnachweis, Masern-Antikörper, Mumps-Antikörper,
Parvovirus-B19-Antikörper, Pertussis-Antikörper, Röteln-Antikörper, Toxoplasmose-
Antikörper, Varizella-Zoster-Antikörper

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