Probenahme

Probenahme Wasser

 

Die Trinkwasserverordnung schreibt eine Probenahme durch einen Probenehmer eines akkreditierten Labors vor. Das Analyseergebnis einer selbst entnommenen Probe dient daher nur Ihrer persönlichen Information. Es wird weder durch das Gesundheitsamt noch als gutachterlicher Nachweis oder bei juristischen Auseinandersetzungen anerkannt werden. Sollten Sie Untersuchungen für das Gesundheitsamt oder juristische Auseinandersetzungen benötigen, sprechen Sie uns an. In diesen Fällen muss die Probenahme durch einen Probenehmer des Labors erfolgen.

Bei Probenahme für persönliche Informationszwecke, gehen Sie wie folgt vor:

Vorbereitung

Probenahme