Labor Nordlab

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
liebes Praxisteam,

zum 1. Juli 2022 hat die Kassenärztliche Vereinigung umfangreiche Änderungen des EBM in der Infektionsdiagnostik vorgenommen. Diese Änderungen betreffen auch einige der Analysen in unserem Labor. So wurden erstmals Abrechnungsziffern zur Diagnostik einzelner Infektionserreger, aber auch ganzer Krankheitsbilder mittels Nukleinsäurenachweis/Multiplex-PCR, geschaffen. Dabei beinhalten die Änderungen allerdings auch Ausschlüsse zur parallelen kulturellen und serologischen Diagnostik.

Wir haben unsere molekularbiolgischen Testsysteme entsprechend erweitert und an die aktuellen Abrechnungsformalitäten angepasst. Die größte Umstellung betrifft die Analytik der urogenitalen/sexuell übertragbaren Erreger. In Zukunft besteht die Möglichkeit, mit einem einzigen Abstrich oder einer Urinprobe, die folgenden Erreger mithilfe einer Multiplex-PCR zu identifizieren:

  • Neisseria gonorrhoae
  • Chlamydia trachomatis
  • Ureaplasma urealyticum
  • Ureaplasma parvum
  • Mykoplasma hominis
  • Mycoplasma genitalium
  • Trichomonas vaginalis

Somit erweitert sich zum Beispiel das diagnostische Spektrum unter anderem um die häufigste humanpathogene Mykoplasmen Spezies M. genitalium, welche lediglich mittels PCR nachweisbar ist. Außerdem wird zukünftig der Nachweis von Trichomonas vaginalis und eine zusätzliche Differenzierung zwischen Ureaplasma parvum bzw. urealyticum möglich.

Analog zur Erweiterung der PCR-Diagnostik muss die kulturelle Anzucht der Mykoplasmen leider zum Jahresende eingestellt werden. Grund dafür ist, dass der Hersteller die Produktion der Reagenzien eingestellt hat, sowie eine parallele Abrechnung von Anzucht und PCR im EBM nicht mehr abgebildet ist. Sollten Sie bis dahin noch eine Untersuchung auf Mykoplasmen als Einzelanforderung wünschen, können wir bis Jahresende noch eine kulturelle Diagnostik anbieten, jedoch ist dann keine Analyse weiterer urogenitaler Erreger mittels PCR am Behandlungstag möglich. Natürlich können Sie auch weiterhin den Nachweis der oben genannten Erreger als PCR einzeln oder in freier Kombination anfordern.

Unser bereits langjährig etabliertes Panel für akute respiratorische Infektionen beinhaltet folgende Erreger:
Influenza A und B, RSV, Adenoviren, humanes Metapneumovirus, Rhinoviren, Enteroviren, saisonale Coronaviren (KEIN SARS-CoV-2), Bordetalla pertussis und parapertussis, Mycoplasma pneumoniae,
Chlamydophila pneumoniae, Legionella pneumophila.

Proben für die SARS-CoV-2-Diagnostik schicken Sie bitte weiterhin als Einzelanforderung über Muster 10c bzw. OEGD.

Die jeweiligen Profile werden zeitnah ebenfalls im Order Entry (Labgate) hinterlegt und können so auch direkt angefordert werden. Die Ausnahmekennziffer (Budgetbefreiung) 32006 kann bei Erkrankungen oder
bei Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht oder Mukoviszidose angewendet werden.

Zusammenfassung

  • Neue Diagnostik beim Nachweis von sexuell übertragbaren/urogenitalen Erregern,
    bessere und weitreichendere Diagnostik
  • Nachweis von urogenitalen Mykoplasmen in Zukunft nur noch per PCR Untersuchung möglich
  • Das Panel für akute respiratorische Infektionen beinhaltet kein SARS-CoV-2

Wir sind uns bewusst, dass diese Anpassungen im Zuge der EBM-Änderung ggf. Umstellungen in den Anforderungen und Arbeitsabläufen in Ihrer Praxis bedeuten und stehen Ihnen bei Rückfragen jederzeit
gerne zur Verfügung.


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