Aufgrund der Änderung des Personenstandsrechts hat die KBV eine Anpassung der Geschlechtsangaben auf
Formularen ab dem 1. Oktober 2019 beschlossen (§ 22, Absatz 3 und § 45b Personenstandsgesetz).

Die bisherigen Ankreuzfelder w/m werden durch ein Feld ersetzt, in das das jeweilige Kürzel für das
entsprechende Geschlecht eingetragen wird: w = weiblich, m = männlich, d = divers und x = unbestimmt.
Die geänderten Formulare sind laut KBV ab 1. Oktober verfügbar.

Geben Sie bitte bei Kennzeichnung als divers oder unbestimmt im Ankreuzfeld als Hinweis auf dem
Überweisungsschein, wenn möglich, das normwertrelevante Geschlecht „männlich“ oder
„weiblich“ an, weil ansonsten eine geschlechtsspezifische Normwertangabe nicht möglich ist.

Alte Formulare können ohne Stichtagsregelung aufgebraucht werden. In diesen Fällen ist das
entsprechende Kürzel in das rechte Ankreuzfeld (m) einzutragen. Das linke Ankreuzfeld bleibt leer.
Dies gilt für handschriftliche Eintragungen genauso wie für das Ausfüllen am Praxisrechner.

Bitte denken Sie daran, rechtzeitig das Update Ihrer Praxissoftware einzuspielen!

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